Die entsprechenden Unterlagen sowie die Begründung der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens sind veröffentlicht worden. Leider ist die Begründung der Stadt Lage aus unserer Sicht eher schwach.
Antwort auf offenen Brief
Zu dem am 23.11.2022 versandten offenen Brief an Landrat Dr. Lehmann haben wir heute nachfolgendes Antwortschreiben erhalten.
An diese Stelle auch ein Dank für die zeitnahe und soweit umfassende Beantwortung der Fragen.
Offener Brief
Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Lehmann,
mit dem dieser E-Mail beigefügtem offenen Brief wenden wir uns bezüglich des geplanten Neubaus der Wurftaubenschießanlage in Lage Hagen und der damit verbundenen Deponierung durch Einbau von hochgiftigem sowie kontaminiertem Boden direkt an Sie.
Hier muss Ihre Behörde tätig werden und den Bauantrag in dieser Form ablehnen, um auf eine nachhaltige Sicherung oder Entsorgung des vergifteten Bodens hinzuwirken.
Es liegt an Ihnen, jetzt ein Zeichen für ein vernünftiges, entschlossenes und verantwortungsvolles Handeln auch für die nachfolgenden Generationen zu setzen, zumal die Stadt Lage unmissverständlich und begründet den Bau der Anlage abgelehnt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Update: Die Antwort erfolgte am 08.12.2022
„Bürgerinitiative Lage-Hagen“
Gemeindliche Einvernehmen wurde versagt. Aber: Bau der Anlage NICHT gestoppt.
Gestern, 10.11.2022, hat der Bauausschuss der Stadt Lage getagt und die Beschlussvorlage zum Bau der Wurftaubenschießanlage mehrheitlich abgelehnt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde somit versagt.
Beeindruckend war die Anzahl der Bürger:innen die an der öffentlichen Sitzung teilnahmen. Zum Großteil hat man über das Vorhaben erst vor kurzem erfahren.
Wesentliche Kritikpunkte waren:
- Die mangelnde Infrastruktur
- Der erhebliche Eingriff in die Natur in der Nähe von Wasserschutz- und Heilquellgebieten
- Die erhebliche Belästigung der Anwohner:innen
- Die vielen Indizien die gegen eine Privilegierung sprechen.
Laut Antragsteller werden angrenzende Kreisjägerschaften sowie Jäger:innen aus den umliegenden Regionen die Anlage nutzen. Daraus ergebe sich eine deutliche zahlenmäßige Überlegenheit der jagdlichen Nutzung. Nur dadurch ist die Anlage überhaupt aufgrund der Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu genehmigen.
Es darf aber bezweifelt werden, dass eine so hohe Zahl an Jäger:innen die Anlage nutzen. Zumal erst kürzlich in unmittelbarer Nähe eine olympiataugliche, größere Anlage der Kreisjägerschaft Minden-Lübbecke eröffnet wurde, in welcher das jagdliche Schießen auf u.a. Wurftauben ausgeübt werden kann. Hier wäre es sicherlich interessant die Auslastung und das Einzugsgebiet zu erfragen.
Welche Beweise liefert der Antragsteller, um die Behauptung der überwiegend jagdlichen Nutzung zu untermauern? Zwar hat die Verwaltung „nur“ zu prüfen, ob die Beantragung rechtlich zulässig ist. Allerdings muss ja auch die tatsächliche Machbarkeit vorliegen. Zu behaupten, ein Balkon würde von „Siemans Lufthaken“ getragen dürfte bei einem Bauantrag auch zur Ablehnung führen.
Fraglich ist aber auch, warum für den nun neu gegründeten „Jagdliche Wurfscheibenclub Lippe e.V.“ überhaupt Bestandsschutz für den Schießstand besteht.
Insofern darf meines Erachtens bezweifelt werden, und das lässt ja auch der Beauftragte Fachanwalt in seiner Stellungnahme durchaus durchklingen, dass hier eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB vorliegt.
Aber:
Durch das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens ist der Bau der Anlage NICHT gestoppt.
Die Entscheidung liegt nun bei der Kreisverwaltung, ebenso wie die Klärung noch offener Fragestellungen zur Erschließung, Entwässerung, bauordnungsrechtliche Fragen, Stellplatznachweis und weitere.
Es gibt Alternativen
Andere Schießstände
Wozu braucht es einen Schießstand in Lage Hagen (der erst in >8 Jahren fertig ist) wenn es derzeit einen Schießstand der Kreisjägerschaft-Lippe e.V. in Leopoldshöhe (knapp 5 km entfernt) sowie einen neuen olympiatauglichen Schießstand der Kreisjägerschaft Minden Lübecke e.V. (knapp 50 Km entfernt) gibt?
Zudem das Schießstandareal Jagdparcours Buke bei Altenbeken und das Schießkino im Extertal.
Alternative Bauweise
Gerade der letztgenannte Schießstand wurde gerade neu gebaut und zeigt auf, dass es dafür keinen 23m hohen und 100 breiten Wall aus kontaminierter Erde braucht. Es geht auch mit einer schmalen Holzwand. Wesentlich kostengünstiger und umweltschonender.
Hier finden Sie Bilder zum neuen Schießstand in Hille für Jäger aus ganz OWL:
https://www.mt.de/lokales/hille/Riesige-Wand-im-Wald-Was-wird-auf-dem-Uebungsgelaende-der-Kreisjaegerschaft-in-Hille-gebaut-23273274.html
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Am 10.11.2022 um 18:00Uhr
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Lage tagt
in der Aula des Schulzentrums Werreanger
um über den Antrag abzustimmen.
Weitere Informationen und Sitzungsunterlagen:
https://sessionnet.krz.de/lage/bi/vo0050.asp?__kvonr=14340
Demonstration und Infoveranstaltung
Am Dienstagvormittag 08.11.2022 um 10 Uhr findet vor dem alten Rathaus / auf dem Marktplatz in Lage eine Demonstrations- und Informationsveranstaltung zur geplanten Z2-Deponie bzw. dem geplanten Umbau der Wurftaubenschießanlage und den daraus resultierenden Folgen statt.
Videoflug über eine vergleichbare Anlage
Eine vergleichbare Anlage ist fast fertig in Hopsten-Schale (NRW). Dort hat der Schießclub 2012(!) mit dem Bau einer vergleichbaren Wurfscheibenanlage begonnen.
Dazu kann im Internet unter dem Link: https://ssc-schale.de/der-schiessstand/umbaumassnahmen/ ein Kurzvideo von einem Drohnenflug über das Bauwerk angeschaut werden.
Die Baufahrzeuge sind kein Spielzeug, sondern reale Maschinen!
Vielleicht kann das Video die wahnsinningen Ausmaße des in Hagen geplanten Bauwerks veranschaulichen.
Wissen sollte hierzu auch, dass sich die Ortschaften Hopsten-Schale ca. jeweils 5km von der dortigen Schießanlage entfernt befinden. Hagen befindet sich weniger als 1km von der geplanten Anlage entfernt.